5 Ob 166/24h: Keine Prüfung von Wertsicherungsklauseln im Außerstreitverfahren
In der Entscheidung 5 Ob 166/24h vom 02.04.2025 hat der OGH die Kognitionsbefugnis des Außerstreitrichters für die Prüfung von Wertsicherungsklauseln nach allgemeinem Zivilrecht (etwa wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des KSchG) verneint. Vielmehr ist dies dem streitigen Rechtsweg vorbehalten, und nicht dem Mietzinsüberprüfungsverfahren nach § 16 MRG. Mietzinsüberprüfung im Außerstreitverfahren nach § 16 MRG Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes unterliegt
