top of page

Dr. Martin Cvikl

Ihr Rechtsanwalt mit
juristischem Weitblick

Honorar

Ich lege großen Wert auf Kostentransparenz. Dennoch gilt: Der Aufwand anwaltlicher Leistungen lässt sich oft nicht im Voraus exakt beziffern – manche Faktoren ergeben sich erst im Laufe des Mandats. Je nach Fall biete ich unterschiedliche Abrechnungsmodelle an:

Rechtsanwaltstarif

In zivilgerichtlichen Verfahren mit durchschnittlichem Aufwand rechne ich in der Regel nach Rechtsanwaltstarif ab. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert und dem konkreten Verlauf des Verfahrens.

Stundensatz

Für komplexere oder individuelle Angelegenheiten – etwa im Gesellschaftsrecht, IT-Recht, Erbrecht, in Verwaltungsverfahren oder auch bei manchen zivilgerichtlichen Verfahren – verrechne ich nach Stundensatz. Der Stundensatz wird vorab mit Ihnen vereinbart.

Pauschalhonorar

Bei der Errichtung von Immobilienverträgen verrechne ich grundsätzlich ein Pauschalhonorar, meist als fixer Prozentsatz des Kaufpreises. Die Höhe des Pauschalhonorars hängt vom konkreten Aufwand ab (z.B. Notwendigkeit grundverkehrsbehördlicher oder verlassenschaftsgerichtlicher Genehmigungen).

Details zur Abrechnungsart und Kostenschätzungen erhalten Sie gerne auf Anfrage. Alle Angaben verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer und Barauslagen.

Ein (telefonisches) Erstgespräch von ca. 15 min ist kostenlos. Bitte beachten Sie, dass ich im Erstgespräch nur einen groben Überblick geben kann, ob die Verfolgung Ihrer Ansprüche bzw. eine weitere juristische Prüfung Ihres Anliegens sinnvoll ist.

KONTAKT

Kontakt

RA Dr. Martin Cvikl

Getreidemarkt 1

1060 Wien​

Tel:     +43 (0) 1 290 83 53

Mail:   office@cvikl.law

bottom of page