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Immobilienrecht

Rechtliche Klarheit rund um Miete und Eigentum​

Immobilienverträge

Ich erstelle und prüfe Verträge im Immobilienbereich – darunter Kaufverträge, Schenkungsverträge, Mietverträge, Wohnungseigentumsverträge und Bauträgerverträge. Dabei achte ich auf eine rechtlich saubere Ausgestaltung und auf Ihre konkrete Interessenslage. Vertragsklauseln zu Gewährleistung, Übergabe, Nutzung oder Rücktrittsrechten werden von mir sorgfältig gestaltet oder geprüft.

Übernahme von Treuhandschaften

Ich übernehme die treuhändige Abwicklung von Immobilientransaktionen und sorge für eine ordnungsgemäße Durchführung im Grundbuch. Dabei führe ich auch die Selbstberechnung von Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und Immobilienertragsteuer für die Vertragsparteien durch. 

Rechtsstreitigkeiten

Ich vertrete Sie in miet- und wohnrechtlichen Angelegenheiten – sowohl in Verfahren vor der Schlichtungsstelle als auch in streitigen Verfahren vor Gericht. Dazu zählen unter anderem Mietzinsüberprüfungen oder Verfahren zur Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten. Auch Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche bei Wohnungseigentumsobjekten, etwa wegen Baumängeln, mache ich für Sie geltend oder wehre sie ab. Meine Expertise liegt hier insbesondere im Bereich der gesammelten Geltendmachung von Ansprüchen geschädigter Wohnungseigentümer gegenüber Bauträgern.

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