Erbrecht
Wenn der Streit um den Nachlass zur Strategiefrage wird.
Ich vertrete Ihre Interessen mit Ruhe, Struktur und Durchsetzungskraft.
Nachfolgeplanung
Ich berate Sie bei der vorausschauenden Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge – sei es durch letztwillige Verfügungen, Erbverträge oder vorweggenommene Erbfolge mittels Schenkungsverträgen. Ziel ist es, klare Regelungen zu schaffen, um spätere Konflikte zwischen den Erben möglichst zu vermeiden. Auch die Besonderheiten der Vermögensnachfolge bei Immobilien und Gesellschaftsanteilen beziehe ich in die Planung mit ein.
Verlassenschaftsverfahren
Ich vertrete Sie in Verlassenschaftsverfahren – sei es als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer. Ich unterstütze Sie bei der Abgabe der Erbantrittserklärung, der Abwicklung des Nachlasses sowie bei der Erbteilung. Sofern sich spezielle steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Vermögensnachfolge stellen, arbeite ich gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Erbstreitigkeiten
Ich berate und vertrete Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von erb- und pflichtteilsrechtlichen Ansprüchen. Dazu zählen etwa Streitigkeiten über die Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen, Pflichtteilskürzungen, Vermächtnisse oder Vorempfänge. Auch die Anfechtung von Testamenten oder Schenkungsverträgen wegen Testierunfähigkeit oder anderer Anfechtungsgründe fällt in diesen Bereich.
Grenzüberschreitende Erbfälle
Ich vertrete Ihre Interessen auch in erbrechtlichen Verfahren mit Auslandsbezug. Solche Fälle liegen etwa dann vor, wenn Erben im Ausland leben oder Vermögen außerhalb Österreichs zum Nachlass gehört (z.B. Immobilien oder Bankkonten). Dabei habe ich auch Erfahrung in der Bearbeitung von Erbfällen mit Bezug zum anglo-amerikanischen Rechtskreis (USA oder Vereinigtes Königreich).
